- Eine Ermutigung zum Mitmachen -

von der Friedensgruppe der evangelisch-lutherischen

Kirchengemeinde Altenholz, Mai 2004

 

Altenholz für ein Europa

aufgebaut auf

christlich-friedensethischer Grundlage

und für eine europäische Wirtschaft im Dienst des Lebens

 


Grundauffassung

Eine christliche Friedensethik beginnt mit dem bewussten, gewollten und erstrebten Gewaltverzicht im privaten wie öffentlichen Bereich und dem Grundsatz    „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein“.

(1. Vollver­samm­lung des Ökumenischen Weltrates der Kirchen 1948 in Amsterdam)

 

Friedensethik und Tagespolitik

Die Militär-Einsätze der letzten Jahre haben diesen Grundsatz für uns nicht in Frage stellen können. In keinem Fall haben die teils massiven Waffengänge der fürchterlichen Eigendynamik von Gewalt und Terror etwas wirksam Befriedendes entgegengesetzt. Im Gegenteil - die Militäreinsätze im Kosovo, Afghanistan und Irak führten und führen zu Ausbrüchen von Gegengewalt - die Gewaltspirale dreht sich nur weiter.

Gerade im Rückblick auf diese Ereignisse zeigt sich, dass vor Kriegen durch Politik und Medien gezielt der Eindruck vermittelt wird, es gäbe keine Alternativen zum Waffengang. Bomben und Granaten werden als ‚erlösende Gewalt’ dargestellt und so die öffentliche Zustimmung zum Krieg gewonnen. Es entsteht der Verdacht einer gefühlsmäßigen Manipulation, die von eigentlich wirtschaftlichen und geopolitischen Vorteilen abzulenken versucht.

Der ‚Mythos der erlösenden Gewalt’ erweist sich leider erst nachträglichen als schädlich, ja unchristlich, wenn Erkenntnisse über die wirklichen Zusammenhänge der Mobilisierung zum Krieg und die auch längerfristigen Folgen des Kriege erkennbar werden.

Der Gefühlsfalle der ‚erlösenden Gewalt’ ist entgegenzuwirken !

Dies bedeutet nicht, dass wir für die Krisenherde dieser Welt nicht Einsätze fordern, wünschen und unterstützen. Diese Einsätze sollen jedoch der ‚gewaltigen’ Hoffnungslosigkeit nicht Bomben und Granaten entgegenhalten, sondern Hände, Münder (Vermittler) und (auch wirtschaftliche) Tatkraft.

Zur Aufrechterhaltung der internationalen Ordnung und der Gültigkeit des internationalen Rechtes, der Menschen- und der Völkerrechte darf nur und ausschließlich die Weltgemeinschaft den Einsatz internationaler Polizeikräfte als ultima ratio andenken und beschließen.


 

EU-Verfassung und Friedenspolitik

Im bisherigen Verfassungsentwurf wird die europäische Sicherheitspolitik über den Aufbau neuer militärischer Kräfte definiert:

Ø           Es soll eine neue Interventionstruppe von 60.000 Mann und Frau aufgebaut werden, die außerhalb der EU eingesetzt werden soll.

Ø           Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zur stetigen Aufrüstung („Verbesserung ihrer militärischen Fähigkeiten“).

Ø           Das neue „europäische Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ wird die Aufrüstung fördern, planen und überwachen.

Ø           Die neuen Interventionstruppen unterstehen nicht der demokratischen Kontrolle des EU-Parlaments.

Ø           Die Verfassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, der EU militärische Kräfte für weltweite Kampfeinsätze zur Verfügung zu stellen.

Dies ist keine präventive Friedenspolitik !

Nicht eine neue EU-Armee wird zu mehr Frieden und Sicherheit führen; ein zukunftweisendes EUROPA wird nur durch präventive Friedenspolitik geschaffen, die die Ursachen für mögliche kriegerische Auseinandersetzungen erkennt und zu beheben versucht. Das Leitbild eines ‚gerechten Friedens’ (Ökumenische Versammlung der Kirchen 1988) ist in die EU-Verfassung aufzunehmen und muss Verfassungsrang haben. 

Auf europäischer Ebene kann dies z.B. konkret beinhalten:

Ø     Aufbau eines Krisen-Frühwarnsystem,

Ø     europäische Experten für Konfliktmoderation,

Ø     ein europäisches ziviles Friedenscorps.

Für die bestehenden militärischen Kräfte der Einzelstaaten ist die UNO als Entscheidungsgremium zu stärken und gegen die Interessen einzelner Staaten oder Staatenbündnisse aufzuwerten.

Wir unterstützen daher das Begehren, die europäische Verfassung statt mit (militärischen) Sicherheits- und Verteidigungsgrundsätzen  mit Leitlinien für ein Frieden förderndes Europa nach innen wie nach außen  auszustatten.

Für ein ziviles Europa !       (-> www.koop-frieden.de) 

 

 

EU-Verfassung im Dienst des gemeinschaftlichen Lebens

Die EU-Verfassung muss das Wohlergehen und die Interessen aller ihrer Bürger, von Arm bis Reich im Auge haben. Nur so kann von Europa Frieden ausgehen. Dafür sind ökonomische Leitlinien entscheidend, die auch von der EU-Verfassung formuliert werden. Der bisherige Entwurf nennt hierzu nur den Schutz ökonomischer Interessen und des Eigentums. Dies ist nicht ausreichend ! Vielmehr ist es nötig - wie im deutschen Grundgesetz - den für ein friedliches Europa notwendigen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten des Eigentums in der EU-Verfassung zu benennen.

 

Wir unterstützen daher auch den ökumenischen Aufruf

„Wirtschaft im Dienst des Lebens“. Die Randbedingungen, die in Nord und Süd, Ost und West und innerhalb Europas zu einer immer stärkeren Polarisierung von Besitzenden und Besitzlosen führen, müssen benannt und politische und ökonomische Wege zur Überwindung gesucht werden.

(-> http://www.kairoseuropa.de/)

 


Sagen Sie Ihre Meinung, unterstützen auch Sie diese Aufrufe,

gestalten Sie unsere europäische Zukunft mit !


Informieren Sie sich und andere weiter; wir empfehlen:

 

Ø      Ulrich Duchrow:       Der Gott der EU-Verfassung

www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Europa/duchrow.html

Ø      Velten Wagner:        Evangelische Friedensethik und Tagespolitik

http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_112b/T10.HTM

Ø      Eugen Drewermann:    Krieg ist Krankheit, keine Lösung

http://www.fi-nottuln.de/MaterialDrewermann.htm

 


Das Ziel eines friedlichen Miteinanders ist

 nur gewaltfrei und gemeinschaftlich erreichbar !

 

Friedensgruppe der evangelisch-lutherischen Gemeinde Altenholz

(V.i.S.d.P. Dr. Andreas Zeddel, Altenholz) Mai 2004

 

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